Rentenbesteuerung
Noch immer ist die Meinung sehr verbreitet, dass Renten steuerfrei seien und von einer Steuererklärung abgesehen werden kann. Dies ist eine besonders problematische Fehlinformation, da Renteneinnahmen grundsätzlich steuerpflichtig sind und deshalb dem Finanzamt gegenüber erklärt werden müssen, ansonsten drohen unangenehme Konsequenzen. Wir als Lohnsteuerhilfeverein können die entsprechende Steuererklärung für Sie erstellen.
Die Ursachen für das Gerücht dürften in der alten und sehr günstigen Rechtslage bis zum Jahr 2004 liegen, bei der es nur sehr selten zu einer tatsächlichen Steuerbelastung von Rentnern gekommen ist. Aus diesem Grund haben die Finanzämter häufig darauf verzichtet, von Rentnern Steuererklärungen zu fordern.
Auch nach der Rechtslage ab 2005 gibt es noch Fälle, in denen bei Rentnern keine Steuer anfällt, allerdings in deutlich geringerer Zahl als früher. Da der steuerpflichtige Anteil für neue Renten in jedem Jahr ansteigt, wird die Anzahl dieser Fälle stetig abnehmen.
Für die Steuererklärung mit Alterseinkünften (Renten und Pensionen) gibt es natürlich andere Schwerpunkte als bei Einkünften aus aktiver Tätigkeit. Welche Unterlagen vorrangig von Bedeutung könnten, entnehmen Sie bitte der dafür erstellten Unterlagenliste.