Häufig gestellte Fragen
Warum ist eine Mitgliedschaft notwendig?
Wir sind ein Lohnsteuerhilfeverein. Die Rahmenbedingungen für die Hilfeleistung in Steuersachen hat der Gesetzgeber im Steuerberatungsgesetz geregelt. Dort ist festgelegt, dass unsere Tätigkeit ausschließlich in Vereinsform zugelassen ist.
Wie lange dauert eine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich auf Dauer angelegt. Sie können aber jederzeit zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Hierfür gibt es keine Frist. Wenn Ihre Kündigung bis zum 31.12. bei uns eintrifft, endet Ihre Mitgliedschaft zum Ende des Jahres.
Ist eine Beratung und Vertretung auch ohne Mitgliedschaft möglich?
Nein. Wir dürfen aufgrund der oben genannten gesetzlichen Bestimmungen nur für Sie tätig werden, wenn Sie Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein sind. Sie können aber die Mitgliedschaft gleich beim Eintritt auf dieses Jahr beschränken.
Entstehen Extra-Kosten?
Neben dem Beitrag erwachsen Ihnen keine weiteren Kosten. Alle Leistungen der LBB sind durch den Beitrag abgegolten. Es fällt lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 € an. Für Neumitglieder, bei denen mehr als ein Steuerjahr zu bearbeiten ist, entstehen Kosten in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre (§6 der Beitragsordnung).
Gibt es Lohnsteuerhilfevereine, die auch Selbständige oder Gewerbetreibende beraten dürfen?
Nein. Die Regelungen über die Vertretungsbefugnis sind bundeseinheitlich und verbindlich für alle Lohnsteuerhilfevereine gleich. Sollte ein Verein Beratungen durchführen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, so handelt es sich um unbefugte Hilfe in Steuersachen. Dies kann letztlich dazu führen, dass die behördliche Anerkennung widerrufen wird und die Arbeit eingestellt werden muss. Kein Verein wird dieses Risiko zum Schaden der Mitglieder und natürlich auch der Mitarbeiter eingehen.